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19.01.2011 00:00

Höhe der Verzugszinsen

Kategorie: Zivilrecht allgemein

Wenn eine Schuld nicht rechtzeitig bezahlt wird, gerät der Schuldner in Verzug und muß spätestens nach Erhalt einer Mahnung Verzugszinsen bezahlen. Diese betragen 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank, sind also je nach Konjunktur unterschiedlich hoch. Bei Geschäften zwischen Unternehmern beträgt der Zinssatz sogar 8 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.

Den Basiszinssatz kann man auf der unten angegebenen Homepage der Bundesbank (dort unter: Aktuelle Zinssätze) erfahren.
 
   
Link http://www.bundesbank.de